Wenn man Hakenkreuze herumzeigt, dann demonstriert man damit nicht nur, ein Nazi-Depp zu sein, nein, es ist auch teuer, von wegen "verfassungsfeindliche Symbole".
Wenn man durchgestrichene oder sonstig entwertete Hakenkreuze herumzeugt, dann demonstriert man damit, kein Nazi-Depp zu sein. Trotzdem ist es teuer, von wegen "verfassungsfeindliche Symbole".
Im Fall des Landgerichts Stuttgart beläuft sich die Kostennote auf dreitausendsechshundert Euro. In ihrem unerforschlichen Ratschluß verurteilten die Richter einen Verkäufer von Antinazisymbolen wie durchgestrichenen Hakenkreuzen wegen Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen.
Ist es nicht schön, wie mutig unsere Justiz politische Unappetitlichkeiten bekämpft und uns alle vor verbotenen Symbolen schützt?
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"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".
Das hat hier wohl auch der Beklagte feststellen müssen. Das Gericht hält sich nun mal nur an die Gesetze, gesunder Menschenverstand spielt keine Rolle.
Und wenn alle Politiker den Kopf über dieses Urteil schütteln, so heisst dies doch auch, dass die Politiker, als sie das entsprechende Gesetz zurechtgezimmert haben (bzw. den entsprechenden Paragraphen), nicht genau gewusst haben, was sie jetzt alles unter Strafe gestellt haben.
Vielleicht sorgt das Urteil dafür, dass das Gesetz eindeutiger gefasst wird.
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Sowas heißt teleologische Interpretation (von altgriech. τέλος "Ziel, Zweck") und sollte eigentlich zur Grundausstattung jedes Juristen gehören.
gorillaschnitzel, lassen wir es bei der Verbalversion. Das Finanzamt will schließlich auch noch seinen Teil von mir.
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