Donnerstag, 2. August 2007

Onlineüberwachung, Staatstrojaner, Vorbeugehaft, Bundeswehreinsatz im Inneren, Handy- und Internetverbot für Gefährder, gezielte Tötung von Terroristen und -Verdächtigen... der Schäublekatalog der totalen Kontrolle wird beinah jeden Tag länger.

Und dann schaffen es die BND-Schlapphüte noch nicht einmal, die Lecks im eigenen Laden zu finden. Lieber verklagt man mal eben die berichtenden Journalisten wegen Geheimnisverrats. Daß das Bundesverfassungsgericht in seinem Cicero-Urteil festgestellt hat, eine bloße Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen durch Journalisten reiche mehr aus, um den Verdacht einer Beihilfe zum Geheimnisverrat zu begründen - alles wurscht. Diese Herrschaften sind eh viel weiter. Wer bei der Beweislastumkehr angekommen ist, schert sich bald auch nicht mehr um die Karlsruher Verfassungshüter.

Irgendwo im Grenzgebiet Pakistans sitzt ein rauschebärtiger Osama bin Laden und lacht sich ins Fäustchen.

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