Dienstag, 18. September 2007

Noch einmal zur Veranschaulichung: man setze den Jung, den Schäuble und Osama bin Laden kurzerhand ins selbe Flugzeug und rufe dann den "übergesetzlichen Notstand" aus.

Kollateralschaden nennt man das in Berlin wohl.


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Einer reichte da eigentlich schon aus. Und wenn man die 3 auf verschiedene Flieger verteilt, ließe sich über der russischen Taiga auch ein herrlicher Luftkampf simulieren.

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Warum wird der Verfassungsschutz nicht aktiv? Das BverfG. hat sich eindeutig zu derartigen Plänen geäußert, oder irre ich mich da jetzt?

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Nein, du irrst nicht. Allerdings steht Vefassungsbruch nicht unter Strafe. Auch das wirre Gefasel von einem an keiner Stelle kodifizierten "übergesetzlichen Notstand".

Was allerdings unter Strafandrohung steht, ist die Aufforderung zu Straftaten wie zum Beispiel zu vorsätzlichem Totschag, wie das der Verteidigungsminister Jung tut.

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Ja, das stimmt natürlich. Außerdem können die derzeit regierenden mit der Zweitdrittelmehrheit das Grundgesetz ändern.

Die Geschichte sollte uns eigentlich lehren, dass wir einen "übergesetzlichen Notstand" und den Einsatz der Armee im Inneren nicht mehr zulassen dürfen.

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