Dienstag, 30. Januar 2007

Spon über den klage- und abmahnwütigen Media-Markt-Reklame-Advokaten:

"Übrigens hat Rechtsanwalt Steinhöfel offensichtlich einige Wissenslücken im Bereich Medien- und Urheberrecht. Auf seiner Homepage veröffentlicht er Texte verschiedener Medien, darunter auch aus dem Spiegel und von Spiegel Online. Eine Genehmigung dafür hatte er nicht."

Da könnte sich der Mann unter Umständen noch warm anziehen müssen. Die Rechtsabteilung beim Spon ist nicht dafür bekannt, in Urheberrechtsfragen irgendeinen Humor zu besitzen.

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