Freitag, 4. Januar 2008

Einmal mehr erweisen sich die Obersten Richter als die einzige im Lande verbliebene Opposition. Heute hat der Bundesgerichtshof die Razzien bei G8-Gegnern für rechtswidrig erklärt. Die Generalbundesanwältin Harms bekommt kräftig eins auf die Finger, wenn ihr der BGH bescheinigt, in der Angelegenheit gar nicht zuständig gewesen zu sein. Denn die G8-Gegner seien mitnichten als terroristische Vereinigung einzustufen, womit jede Handlungsgrundlage für die seinerzeit von Harms veranlaßten Maßnahmen entfällt.

Jetzt wäre es interessant zu sehen, ob die den damaligen Polizeiaktionen unterzogenen Leute nun möglicherweise Schadensersatz einklagen.


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