Herhören, ihr Becksteins, Schäubles und wie ihr datengeiles G'schwerl euch sonst noch nennen mögt! Heute habt ihr allesamt eine erstklassige Ohrfeige (und was mit der Reitgerte auf die neugierige Nase) kassiert:
Karlsruhe untersagt die Rasterfahndung in der bisherigen Form, eine allgemein zusammengeschwafelte Bedrohungslage reicht dazu nicht aus, entsprechend vorgenommene Maßnahmen sind verfassungswidrig. Ohne konkrete Verdachtslage ist diese sehr weitgehende Art der Schnüffelei, die auch private Daten miteinbezieht, nicht mehr zulässig.
Wieder einmal wird schmerzlich bewußt, daß die wahrhaft um die res publica Besorgten schon lange nicht mehr in den Parlamenten sitzen (jede Menge Landespolizeigesetze müssen jetzt "nachgebessert" werden). Die Tendenz, Dinge letztgültig vor dem Kadi zu klären, wird wohl anhalten...
(AZ.: 1 BvR 518/02)
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1. Phase: Männer, die aus islamischen Ländern stammen (er: Iran)
2. Phase: ...im Alter zwischen 20 und (glaube) 40 (er damals: 27)
3. Phase: mit höherem Schulabschluss oder Studium (er: Diplom-Ingenieur)
4. Phase: Moscheebesucher (er: Nein, aber dennoch politisch sehr aktiv)
Trotzdem er das Kriterium 4 nicht gänzlich erfüllt hat, hatte er lange den Verdacht, dass sein Telefon abgehört wird.
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Suus cuique crepitus bene olet!
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