Dienstag, 23. Mai 2006
Was auf die Schnüffelnase

Herhören, ihr Becksteins, Schäubles und wie ihr datengeiles G'schwerl euch sonst noch nennen mögt! Heute habt ihr allesamt eine erstklassige Ohrfeige (und was mit der Reitgerte auf die neugierige Nase) kassiert:

Karlsruhe untersagt die Rasterfahndung in der bisherigen Form, eine allgemein zusammengeschwafelte Bedrohungslage reicht dazu nicht aus, entsprechend vorgenommene Maßnahmen sind verfassungswidrig. Ohne konkrete Verdachtslage ist diese sehr weitgehende Art der Schnüffelei, die auch private Daten miteinbezieht, nicht mehr zulässig.

Wieder einmal wird schmerzlich bewußt, daß die wahrhaft um die res publica Besorgten schon lange nicht mehr in den Parlamenten sitzen (jede Menge Landespolizeigesetze müssen jetzt "nachgebessert" werden). Die Tendenz, Dinge letztgültig vor dem Kadi zu klären, wird wohl anhalten...

(AZ.: 1 BvR 518/02)

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Konkret hab ich die Rasterfahndung vielleicht mal live mitbekommen: Bei meinem Nachbarn. Nach 9/11 wurde gerastert nach...

1. Phase: Männer, die aus islamischen Ländern stammen (er: Iran)

2. Phase: ...im Alter zwischen 20 und (glaube) 40 (er damals: 27)

3. Phase: mit höherem Schulabschluss oder Studium (er: Diplom-Ingenieur)

4. Phase: Moscheebesucher (er: Nein, aber dennoch politisch sehr aktiv)

Trotzdem er das Kriterium 4 nicht gänzlich erfüllt hat, hatte er lange den Verdacht, dass sein Telefon abgehört wird.

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Qui custodet ipsos custodes?

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Oder -etwas derbe- andersrum:

Suus cuique crepitus bene olet!

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Ja - das würde mich nicht stören, aber da schnüffeln sie nicht herum.

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