Donnerstag, 24. Februar 2011

Wie kann es sein, fragen sich jetzt manche, daß Guttenberg mit der Ausrede durchkommt, er habe "nicht bewußt" geklaut, habe also seine akademischen Diebstähle im Zustande der Bewußtlosigkeit begangen, und fast keiner weist auf die augenscheinliche Unwahrheit dieser Unsage hin? Daß gerade die kleinen Veränderungen keinen anderen Schluß nahelegen, als daß da einer sehr wohl mit dem Vorsatz der Täuschung gehandelt hat? Und daß die bayerische (!) Universität Bayreuth Seiner Gnaden zwar die Doktorwürde aberkennt, den Täuschungsvorwurf aber unberührt liegen läßt.

Ja hat denn irgendjemand etwas anderes erwartet? Haben denn alle die altrömische Weisheit quod licet iovi non licet bovi vergessen?

Und überhaupt. In Bayern sind ja Absurditäten noch von ganz anderem Ausmaß gang und gäbe, bis heute. Ich darf da an den unvergessenen Otto Wiesheu erinnern.

Der Mann fährt 1983 im Suff (1,75 Promille) einen Menschen tot und kassiert für Körperverletzung mit Todesfolge gerade mal zwölf Monate auf Bewährung. Mit dieser Straftat hat er sich in den Augen der CSU-Häuptlinge anscheinend als der schlechthinnige Verkehrsexperte etabliert, weshalb er auch von 1993 - 2005 bayer. Verkehrsminister war. Mittlerweile sitzt er im Vorstand der Bahn. Den Bayerischen Verdienstorden hat er zwischendurch auch bekommen. Keine schlechte Karriere für einen einschlägig Vorbestraften - man muß halt nur die richtigen Leute kennen.



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