Montag, 24. April 2006
Kleingedrucktes zu klein
Die Jungs mit der Mütze mal wieder. Diesmal haben sie mit völlig undurchschaubaren Handytarifen versucht, neue Kunden zu werben. "Undurchschaubar" darf hier wörtlich verstanden werden. Das Kleingedruckte in zwei Reklamebroschüren war nämlich viel zu klein. Fand jedenfalls das Landgericht Bonn und verurteilte den Rosa Riesen, künftig lesbar kleinzudrucken, ansonsten werden 250.000 € Strafe fällig (AZ: LG Bonn 11 O 9/06).

Sachen gibt's...

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Wo kommen wir denn da hin! Kleingedrucktes ist schliesslich nicht zum lesen da, sonst könnt man es ja auch groß schreiben.
Mensch, mensch...Deutschland deine Richter....

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Tja, wenn das legendäre Landgericht Hamburg die Urteilsfindung vorgenommen hätte, wären sicher noch ganz andere Schenkelklopfer herausgekommen.

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