Eine 17jährige schreibt einen Roman übers Nachtleben und lässt hinsichtlich Sex, Drogen und der Berliner Clubszene an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Das Feuilleton ist begeistert und liegt anbetend vor Helene Hegemann im Staub. Was nicht viel heißt, denn die deutsche Geisteswelt war ja bereits von den in Charlotte Roches "Feuchtgebieten" reichlich geflossenen Vaginalsekreten zutiefst beeindruckt. Und nun kommt 'raus: Das Mädel hat abgeschrieben und findet das auch noch "total legitim".
Da drängen sich gleich mehrere Fragen auf: was reitet den Verlag, vor Drucklegung dieses Werkes nicht noch einmal genauer hinzusehen? Ist der "radikale" Reisebericht einer Minderjährigen durchs schwüle Treiben der Hauptstadt überhaupt glaubwürdig? Und sollte der Verlag nicht seine Jungautorin damit besser schützen, auch wenn sie eine Göre ist, die abgekupfert hat?
Und vor allem: was ist eigentlich aus dem schönen Grundsatz "Dummheit schützt vor Strafe nicht" geworden?
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Und am Ende wär's gar keine Strafe.
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Über die Qualitätssicherungsmechanismen im Verlag (und dessen Lektorat) wird indes noch zu reden sein, denke ich.
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