Freitag, 4. Dezember 2009
Beischlafes Bruder

Heute beschlossen: sieben Prozent ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Hotels. Nicht nur in Bayern.

Da fragt sich der Hotellerie- und lebenserprobte Zeitgenosse, wer noch von dieser schönen Ausnahmeregelung profitiert. Auch Puffs? Oder überwiegt bei Stundenhotels am Ende doch der Aspekt des Beischlafs, der selbstverständlich auch weiterhin mit 19 Prozent zu versteuern ist?

Wer hätte das gedacht: Das neue Wachstumsbeschleunigungsgesetz bringt uns zu Überlegungen, die es in ihrer Komplexität mit den subtilsten Fragestellungen der Hochscholastik spielend aufnehmen können.



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