Vor Veröffentlichung eines Interviews muß ein Journalist sicherstellen, daß die von seinem Interviewpartner gemachten Aussagen auch der Wahrheit entsprechen. Um die sogenannte "Verbreiterhaft" zu umgehen, ist es nötig, sich von den im Interview gemachten Aussagen zu distanzieren. Sagt das Hamburger Landgericht, das schon seit langem in Sachen Online-Rechtsprechung einen Ruf wie Donnerhall genießt und diesen offensichtlich auch auf den Bereich der klassischen Medien auszuweiten gedenkt (AZ 324 O 998/07). Im Original liest sich das so:
"Nach Auffassung der Kammer ist es für das Eingreifen einer Verbreiterhaftung bei der Veröffentlichung eines Interviews nicht erforderlich, dass der intellektuelle Verbreiter sich die Formulierungen des Interviewten zu eigen macht. Vielmehr ist jedenfalls eine Distanzierung erforderlich, damit ein Entfallen der Verbreiterhaftung in Betracht kommt."
Ach ja, heute ist übrigens der Tag der Pressefreiheit.